Fertigungsgemeinkosten
(FGK) Die Aufwendungen einer Fertigugskostenstelle sind, soweit es sich nicht um Einzelkosten wie Fertigungsmaterial oder nachgewiesene belegte. d.h. mit einem Lohnschein auf einen F-Auftrag bezogene Fertigungslöhne handelt, Gemeinkosten dieser Fertigungskostenstelle. Diese Gemeinkosten werden bei einer Kalkulation über einen prozentualen Zuschlag als Fertigungsgeinkosten auf den Fertigungslohn verteilt. Dieser FGK-Prozentsatz ist in jeder Fertigungskostenstelle für die Zuschlagskalkulation zu hinterlegen. Auf die zwischen Steuer- und Handlsbilanz abweichende Bewertung der Herstellkosten wird hier nicht näher eingegangen. Diese von einander abweichende Bewertung kann organisatorisch dadurch gelöst werden, das für steuerliche Zwecke ein zweiter FGK-Prozentsatz gebildet und in jeder Fertigungdkostenstelle entsprechend hinterlegt wird und das Ergebnis der HK-Ermittlung nach steuerlichen Vorgaben im Teilestammsatz des jeweiligen Erzeugnis als steuerlicher Wert getrennt ausgewiesen wird.
zurück zrur Übersicht |