Fertigungslohn
Fertigungslohn ist im betrieblichen
Rechnungswesen die Bezeichnung für Löhne von Arbeitskräften, die
unmittelbar mit der Herstellung eines Produktes befasst sind und der
Aufwand diesem Produkt zugeordnet werden kann.
Er ist somit ein Teil der
Herstellkosten und kann dem
Kostenträger
direkt zugeordnet werden.
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