Fertigungslohn
Fertigungslohn ist im betrieblichen Rechnungswesen die Bezeichnung für Löhne von Arbeitskräften, die unmittelbar mit der Herstellung eines Produktes befasst sind und der Aufwand diesem Produkt zugeordnet werden kann.

Er ist somit ein Teil der Herstellkosten und kann dem Kostenträger direkt zugeordnet werden.

 
                              
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