Herstellkosten (HK)

Herstellkosten sind im betrieblichen Rechnungswesen die Kosten, die bei der Herstellung von Produkten oder Dienstleistungen anfallen. Davon zu unterscheiden sind die Herstellungskosten; für die innerbetriebliche Herstellung eines Vermögensgegestandes  für die eigene steuerliche Bewertungsvorschriften gelten.

Zu den HK gehören .Fertigungsmaterial (die sogenannten Materialeinzelkosten) zuzüglich evtl. Materialgemeinkosten
und der Fertigungslohn zuzüglich der Fertigungsgemeinkosten  steuerliche Vorschriften sind zu beachten., da nur bestimmte Gemeinkosten für die steuerliche Bewertung der unfertigen und fertige Erzeugnisse angesetzt werden dürfen.
 *Materialgemeinkosten steuerliche Vorschriften sind zu beachten.

* wahlweise können diese hinzugerechnet werden.
Nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB sind die Materialgemeinkosten in die Berechnung der steuerlichen Herstellkosten zwingend einzubeziehen. Dieses ist eine Voraussetzung, um beispielsweise eine Bewertung der fertigen Produkte in der Bilanz berücksichtigen zu können.

 

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Copyright © Hilmar Schmitt