Herstellkosten (HK)
Herstellkosten sind im
betrieblichen Rechnungswesen die
Kosten,
die bei der
Herstellung von
Produkten oder
Dienstleistungen anfallen. Davon zu unterscheiden sind die
Herstellungskosten;
für die innerbetriebliche Herstellung eines Vermögensgegestandes
für die eigene steuerliche Bewertungsvorschriften gelten.
Zu den HK gehören .Fertigungsmaterial (die sogenannten
Materialeinzelkosten)
zuzüglich evtl.
Materialgemeinkosten
und der Fertigungslohn zuzüglich der Fertigungsgemeinkosten
steuerliche Vorschriften sind zu
beachten., da nur bestimmte Gemeinkosten für die steuerliche Bewertung
der unfertigen und
fertige Erzeugnisse angesetzt werden dürfen.
*Materialgemeinkosten
steuerliche Vorschriften sind zu
beachten.
* wahlweise können diese hinzugerechnet werden.
Nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB sind die
Materialgemeinkosten in die Berechnung der steuerlichen Herstellkosten zwingend
einzubeziehen. Dieses ist eine Voraussetzung, um beispielsweise eine
Bewertung der fertigen Produkte
in der Bilanz berücksichtigen zu können.
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Hilmar Schmitt
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