Kostenrechnung Die Kosten- und Leistungsrechnung, auch als Kosten- und Erlösrechnung bezeichnet, ist im Gegensatz zur Finanzbuchführung eine Betriebsergebnisrechnung und dient in erster Linie der internen Informationsbereitstellung für die operative Planung von Kosten und Erlöse sowie deren Kontrolle.
In der Kostenrechnung ist zu unterscheiden
zwischen einer Vollkostenrechnung. bei der
alle im Unternehmen anfallenden Kosten möglichst verursachungsgerecht,
mithilfe von Kostenstellen erfasst und mit entsprechenden
Verteilungsschlüsseln, auf die
Kostenträger
eines Unternehmens zu verteilen sind und der
Teilkostenrechnung, bei der nur die
Einzelkosten
nach dem Verursachungsprinzip auf die jeweiligen Kostenträger verteilt
werden.
Während in der Finanzbuchführung die Aufwendungen auf das jeweiligen
Kostenartenkonto gebucht werden und somit der Gesamtbetrag dieser
Kostenart für den Aufwand in der G+V ermittelt wird, ist es Aufgabe der
Kostenrechnung diese Aufwendungen nach der verursachenden Stelle im
Betrieb zu ermitteln. Dazu ist es zwingend notwendig zu jeder Buchung
auf ein Kostenartenkonto noch zusätzlich die
Kostenstelle anzugeben.
Soweit die Fakturierung maschinell über EDV-Programme erfolgt, wird dieser Buchungssatz, über die Klassifikationn der fakturierten Teile abgeleitet neben der Debitorenbuchung direkt gebildet und auf das entsprechende Elöskonto und die Kostenträgerkostenstelle gebucht.
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