Kostenrechnung

Die Kosten- und Leistungsrechnung, auch als Kosten- und Erlösrechnung bezeichnet,  ist im Gegensatz zur Finanzbuchführung eine Betriebsergebnisrechnung und dient in erster Linie der internen Informationsbereitstellung für die operative Planung von Kosten und Erlöse sowie deren Kontrolle.

In der Kostenrechnung ist zu unterscheiden zwischen einer Vollkostenrechnung. bei der alle im Unternehmen anfallenden Kosten möglichst verursachungsgerecht, mithilfe von Kostenstellen erfasst und mit entsprechenden Verteilungsschlüsseln, auf die Kostenträger eines Unternehmens zu verteilen sind und der Teilkostenrechnung, bei der  nur die Einzelkosten nach dem Verursachungsprinzip auf die jeweiligen Kostenträger verteilt werden.
Über den
BAB  (Betriebsabrechnungsbogen) können dann auch die Zuschlagssätze für Fertigungsgemeinkosten oder Materialgemeinkosten ermittelt und für Kalkulationszwecke verwendet werden.

Während in der Finanzbuchführung die Aufwendungen auf das jeweiligen Kostenartenkonto gebucht werden und somit der Gesamtbetrag dieser Kostenart für den Aufwand in der G+V ermittelt wird, ist es Aufgabe der Kostenrechnung diese Aufwendungen nach der verursachenden Stelle im Betrieb zu ermitteln. Dazu ist es zwingend notwendig zu jeder Buchung auf ein Kostenartenkonto noch zusätzlich die Kostenstelle anzugeben.
Wenn auch eine Kostenträgerrechnung erfolgen soll, ist auch für jeden Kostenträger eine Kostenstelle erforderlich und, abweichend von den  Kostenartenbuchungen, müssen auch die Erlöse mit der Kostenträgerkostenstelle versehen werden.
Dies bedeutet, dass bei einer Aktivierung der Kostenrechnung im Firmenstamm alle Sachkonten (auch die Erlöskonten) so gekennzeichnet werden müssen, dass eine Kostenstellenangabe oligatorisch ist.

Soweit die Fakturierung maschinell über EDV-Programme erfolgt, wird dieser Buchungssatz, über die Klassifikationn der fakturierten Teile abgeleitet  neben der Debitorenbuchung direkt gebildet und auf das entsprechende Elöskonto und die Kostenträgerkostenstelle gebucht.

zurück zur Übersicht
Copyright © Hilmar Schmitt