Permanente Inventur

Permanent heißt laufend. Es wird bei der permanenten Inventur also von einer fortlaufenden Inventur über das Jahr hinweg bis zum Stichtag der Bilanz gesprochen. Die gesetzliche Grundlage für die permanente Inventur ist der § 241 (2) Handelsgesetzbuch (HGB. Die Permanenz bei einer solchen Durchführung der Inventur bezieht sich auf die körperliche Inventur, also auf die Erfassung der gegenständlichen Werte im Unternehmen. Die buchmäßige Inventur, die Übernahme in die Bilanz findet am Bilanzstichtag statt. Ab einem bestimmten Tag, an dem die inventurmäßige Bestandsaufnahme körperlich vorgenommen wird, wird diese dann für die Folgezeit bis zum Bilanzstichtag ständig fortgeschrieben.
Alle Zu- und Abgänge müssen mit entsprechenden Belegen dokumentiert sein und zeitnah in der Lagerbestandsbuchhaltung verbucht werden.

 Mindestens einmal im Jahr muss für eine  Lagerposition eine körperliche Inventur vorgenommen werden und ein Abgleich.zwischen dem festgestellten Istbestand und dem Buchbestand vorgenommen werden. Der Buchbestand ist- bei einer Abweichung immer über eine Lagerdifferenzbuchung als ungeplante Lagerentnahme, mit der entsprechenden Kostenart und Kostenstelle,  dem Istbestand anzugleichen. Das Datum ist als Datum der permanenten Iventur im Teilestamm zu hinterlegen und dient der maschinellen Überwachung hinsichtlich der permanenten Bestandsüberprüfung. Es ist zweckmäßig die Bestandsüberprüfung über das Jahr zu verteilen. Dies kann mit Hilfe einer entsprechenden Arbeitsliste, der noch zu kontrollierenden Lagerpositionen eines Lagerbereiches,erfolgen.

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