Permanente Inventur
Permanent heißt laufend. Es wird bei der permanenten Inventur also von
einer fortlaufenden Inventur über das Jahr hinweg bis zum Stichtag der
Bilanz gesprochen. Die gesetzliche Grundlage für die permanente Inventur
ist der § 241 (2) Handelsgesetzbuch (HGB. Die Permanenz bei einer
solchen Durchführung der Inventur bezieht sich auf die körperliche
Inventur, also auf die Erfassung der gegenständlichen Werte im
Unternehmen. Die buchmäßige Inventur, die Übernahme in die Bilanz findet
am Bilanzstichtag statt. Ab einem bestimmten Tag, an dem die
inventurmäßige Bestandsaufnahme körperlich vorgenommen wird, wird diese
dann für die Folgezeit bis zum Bilanzstichtag ständig fortgeschrieben. Mindestens einmal im Jahr muss für eine Lagerposition eine körperliche Inventur vorgenommen werden und ein Abgleich.zwischen dem festgestellten Istbestand und dem Buchbestand vorgenommen werden. Der Buchbestand ist- bei einer Abweichung immer über eine Lagerdifferenzbuchung als ungeplante Lagerentnahme, mit der entsprechenden Kostenart und Kostenstelle, dem Istbestand anzugleichen. Das Datum ist als Datum der permanenten Iventur im Teilestamm zu hinterlegen und dient der maschinellen Überwachung hinsichtlich der permanenten Bestandsüberprüfung. Es ist zweckmäßig die Bestandsüberprüfung über das Jahr zu verteilen. Dies kann mit Hilfe einer entsprechenden Arbeitsliste, der noch zu kontrollierenden Lagerpositionen eines Lagerbereiches,erfolgen.
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