Umlageschlüssel
Der Umlagschlüssel,
auch Verteilerschlüssel genannt,
ist in
allen Kostenstellenstammsätzen,
insbesondere Hilfs- und Nebenkostenstellen,die mit dem
BAB auf andere Kostenstellen umgelegt
bzw, verteilt werden sollen, anzugeben. Im Umlageschlüssel ist der
jeweilige prozentuale Anteil sowie die damit zu belastende Kostenstelle
anzugeben.
Entsprechend der
Umlagefolge
erfolgt danach im BAB die Umlage
dieser Kostenstelle.
zurück zur Übersicht |