Umlageschlüssel

Der Umlagschlüssel, auch Verteilerschlüssel genannt, ist in allen Kostenstellenstammsätzen, insbesondere Hilfs- und Nebenkostenstellen,die mit dem BAB auf andere Kostenstellen umgelegt bzw, verteilt werden sollen, anzugeben. Im Umlageschlüssel ist der jeweilige prozentuale Anteil sowie die damit zu belastende Kostenstelle anzugeben. Entsprechend der Umlagefolge erfolgt danach im BAB die Umlage dieser Kostenstelle.

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