Umlagefolge (BAB)
Die Umlagefolge ist in jedem
Kostenstellenstammsatz
einer Kostenstelle, wenn diese im BAB
auf andere Kostenstellen umgelegt werden soll, neben dem
Umlageschlüssel,
anzugeben. Damit wird die Reihenfolge der Umlage festgelegt. Eine
Umlagefolge kann verfahrensbedingt
auch nur einmal für eine Abrechnungsperiode vergeben werden. Die
Festlegung muss sich an den betrieblichen Gegebenheiten
orientieren. Es betrifft
insbesondere Hilfs- und Nebenkostenstellen,die mit dem
BAB auf andere Kostenstellen umgelegt
bzw, verteilt werden sollen.
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