Umlagefolge (BAB)

Die Umlagefolge ist in jedem Kostenstellenstammsatz einer Kostenstelle, wenn diese im BAB auf andere Kostenstellen umgelegt werden soll, neben dem Umlageschlüssel, anzugeben.  Damit wird die Reihenfolge der Umlage festgelegt. Eine Umlagefolge kann verfahrensbedingt auch nur einmal für eine Abrechnungsperiode vergeben werden.  Die Festlegung muss sich an den betrieblichen Gegebenheiten orientieren. Es betrifft insbesondere Hilfs- und Nebenkostenstellen,die mit dem BAB auf andere Kostenstellen umgelegt bzw, verteilt werden sollen.

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