Materialgemeinkosten (MGK) In diesen Kostenpositionen können z. B. die Personalkosten für die Mitarbeiter in Lager und Einkauf aber auch die Betriebskosten und Abschreibungen der jeweiligen Gebäude (z. B. Lagerhalle) enthalten sein. Die Materialgemeinkosten gehen aus der Kostellenrechnung hervor. Der Materialgemeinkostenzuschlag wird errechnet aus dem Verhältnis von den Materialgemeinkosten zu dem Materialeinsatz. Dieser Zuschlag wird auf die verbrauchten Materialien (Fertigungsmaterial) aufgeschlagen. In einer Kostenrechnung
werden die Materialeinzelkosten (Fertigungsmaterial) mit den
Materialgemeinkosten addiert um die Materialkosten zu errechnen Nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB sind die Materialgemeinkosten in die Berechnung der Herstellkosten zwingend einzubeziehen. Dieses ist eine Voraussetzung, um beispielsweise eine Bewertung der fertigen Produkte in der Bilanz berücksichtigen zu können.
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