Buchführung Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einer Unternehmung aufgrund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild einer Unternehmung und wichtige Informationsquelle für den Unternehmer und dient außerdem dazu, den gesetzlich fixierten Informationsanforderungen von Behörden nachzukommen.
Gewerbetreibende, deren Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern oder die im Handelsregister eingetragen sind, sind Kaufleute und damit zur Buchführung verpflichtet. Aufzeichnungen wirtschaftlicher Vorgänge gehören zu den ältesten Schriftstücken überhaupt. Das heute vorherrschende System der doppelten Buchführung wurde im Mittelalter in Italien entwickelt und ist seitdem weitgehend unverändert in Gebrauch Neben dem Eigeninteresse des Unternehmers gibt
es gesetzliche Vorschriften, in denen die Pflicht zur Buchführung
festgeschrieben ist.
Die einfache Buchführung, die in der Regel für Kleinunternehmen und Freiberufler ausreichend ist. Es ist die EFÜR (Einnahmen Überschuss Rechnung), die vom Umsatz und Gewinn abhängig ist und die
Doppelte Buchführung, bei der immer zwei
Buchungen pro Buchungsvorgang erforderlich sind.
Das System der
kaufmännischen Buchführung gemäß § 238 HGB (Buchführungspflicht),
welches die Ermittlung des Periodenerfolges zweifach ermöglicht: (1)
durch die Bilanz, (2) durch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). die
doppelte Buchführung erfordert, dass bei jeder Buchung ein Konto
im Soll und ein Konto im Haben belastet werden muss. Dadurch bildet sich
letztlich immer ein Gleichgewicht zwischen Aktiv- und Passivseite der
Bilanz: Die Bilanzsumme muss auf beiden Seiten denselben Wert betragen. Die Buchführung besteht aus mehreren
Teilbereichen:
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