Buchführung

Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einer Unternehmung aufgrund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild einer Unternehmung und wichtige Informationsquelle für den Unternehmer und dient außerdem dazu, den gesetzlich fixierten Informationsanforderungen von Behörden nachzukommen.

Jeder Kaufmann im Sinne des § 1–7 HGB ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.

Gewerbetreibende, deren Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern oder die im Handelsregister eingetragen sind, sind Kaufleute und damit zur Buchführung verpflichtet.

Aufzeichnungen wirtschaftlicher Vorgänge gehören zu den ältesten Schriftstücken überhaupt. Das heute vorherrschende System der doppelten Buchführung wurde im Mittelalter in Italien entwickelt und ist seitdem weitgehend unverändert in Gebrauch

Neben dem Eigeninteresse des Unternehmers gibt es gesetzliche Vorschriften, in denen die Pflicht zur Buchführung festgeschrieben ist.
Quelle: Defination aus Wiikipedia


Es gibt zwei Arten von Buchführung:

Die einfache Buchführung, die in der Regel für Kleinunternehmen und Freiberufler ausreichend ist. Es ist die EFÜR (Einnahmen Überschuss Rechnung), die vom Umsatz und Gewinn abhängig ist und die

Doppelte Buchführung, bei der immer zwei Buchungen pro Buchungsvorgang erforderlich sind. Das System der kaufmännischen Buchführung gemäß § 238 HGB (Buchführungspflicht), welches die Ermittlung des Periodenerfolges zweifach ermöglicht: (1) durch die Bilanz, (2) durch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). die  doppelte Buchführung erfordert, dass bei jeder Buchung ein Konto im Soll und ein Konto im Haben belastet werden muss. Dadurch bildet sich letztlich immer ein Gleichgewicht zwischen Aktiv- und Passivseite der Bilanz: Die Bilanzsumme muss auf beiden Seiten denselben Wert betragen.

Die Buchführung besteht aus mehreren Teilbereichen:
Während die Finanzbuchhaltung mit der Debitoren- und Kreditorenbuchführung alle Aufwendungen und Erträge zur Ermittlung des Unternehmensergebnisses in der G- u.V-Rechnung (Gewinn und Verlust) erfasst.und so das Gesamtergebnis der Unternehmung ermittelt und damit einen wesentlichen Teil der gesetzlichen Vorschriften erfüllt, werden durch die  Kosten- und Leistungsrechnung (Betriebsbuchführung) Aussagen über die Wirtschaftlichkeit des Betriebes gemacht.

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