Anlagenbuchhaltung
Die Anlagenbuchhaltung ist ein Teilbereich der
Finanzbuchhaltung und der
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR).
Hier werden die langlebigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
(gem.
§ 247 HGB) eines Unternehmens erfasst und verwaltet. Aufgabe
der Anlagenbuchhaltung ist die Bewertung und Buchung von Zu- und
Abgängen des Anlagevermögens sowie die Ermittlung und Buchung der
Abschreibung. (AfA)
Die Konten des Anlagevermögens sind in der
Buchführung Sammelkonten, die nach der
Art der Anlage auf verschiedene Konten verteilt sind und so in der
Bilanz auf der Aktivaseite dargestellt werden. So werden zum
Beispiel alle Fahrzeuge auf dem Konto Fuhrpark erfasst.
Jeder
Anlagenstammsatz enthält die jeweilige Bilanzkonto-Nr. und seine
Kostenstelle. Für jeden
eigenständig nutzbaren Gegenstand, der als Anlagevermögen aktiviert
wurde, wird deshalb ein eigener
Anlagenstammsatz gespeichert, der alle relevanten Angaben wie
Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten und Nutzungsdauer enthält. Da
steuerlich die Sonderabschreibung in Form der degressiven AfA derzeit
nicht mehr möglich ist, wird abgeleitet von der handelsrechtlichen
Nutzungsdauer eine lineare AfA (Absetzung für Abnutzung) ermittelt und monatlich der im
Anlagenstammsatz enthaltenen
Kostenstelle belastet. Die Summe der AfA
aller Anlagepositionen wird direkt dem G-u.V-Konto belastet und der Restwert des betreffenden
Anlagenstammsatzes entsprechend reduziert und im
Anlagnstammsatz ausgewiesen. Die elektronisch
geführte Anlagendatei bildet ein Nebenbuch der Buchführung und ist
Grundlage für die vollständige Erfassung des Anlagevermögens, das über
die im Anlagenstammsatz enthaltene Konto-Nr. mit seinem Restwert auf die Bilanzpositionen
aufgeteilt wird.
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