Anlagenbuchhaltung

Die Anlagenbuchhaltung ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Hier werden die langlebigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (gem. § 247 HGB) eines Unternehmens erfasst und verwaltet. Aufgabe der Anlagenbuchhaltung ist die Bewertung und Buchung von Zu- und Abgängen des Anlagevermögens sowie die Ermittlung und Buchung der Abschreibung. (AfA)

Die Konten des Anlagevermögens sind in der Buchführung Sammelkonten, die nach der Art der Anlage auf verschiedene Konten verteilt sind und so in der Bilanz auf der Aktivaseite dargestellt werden. So werden zum Beispiel alle  Fahrzeuge auf dem Konto Fuhrpark erfasst.
Jeder Anlagenstammsatz enthält die jeweilige Bilanzkonto-Nr. und seine Kostenstelle. Für jeden eigenständig nutzbaren Gegenstand, der als Anlagevermögen aktiviert wurde, wird deshalb ein eigener Anlagenstammsatz gespeichert, der alle relevanten Angaben wie Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten und Nutzungsdauer enthält. Da steuerlich die Sonderabschreibung in Form der degressiven AfA derzeit nicht mehr möglich ist, wird abgeleitet von der handelsrechtlichen Nutzungsdauer eine lineare AfA (Absetzung für Abnutzung) ermittelt und monatlich der im Anlagenstammsatz enthaltenen Kostenstelle belastet. Die Summe der AfA aller Anlagepositionen wird direkt dem G-u.V-Konto belastet und der Restwert des betreffenden Anlagenstammsatzes entsprechend reduziert und im Anlagnstammsatz ausgewiesen. Die  elektronisch geführte Anlagendatei bildet ein Nebenbuch der Buchführung und ist Grundlage für die vollständige Erfassung des Anlagevermögens, das über die im Anlagenstammsatz enthaltene Konto-Nr. mit seinem Restwert auf die Bilanzpositionen aufgeteilt wird.

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